Langsam wird es Frühling, endlilch. Die Autofahrer können es kaum noch abwarten ihre Sommerräder zu montieren. Vorallem die Jenigen, die größer, breiter und schöner bevorzugen.
Dazu verweist der ADAC auf die einfach und sogenannte "O-bis-O-Regel". Diese besagt, dass das Auto vom Monat Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausgestattet sein sollte. Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Winterausrüstung montiert sein muss, gibt es allerdings nicht. Wer jedoch rechtzeitig handelt, ist bei einem plötzlichen Wetterumschwung auf jeden Fall auf der sicheren Seite und muss kein Bußgeld befürchten. Denn generell vorgeschrieben ist nur, dass bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte oder vergleichbaren winterlichen Verhältnissen das Auto mit Winterreifen ausgerüstet sein muss.
Zu beachten ist auch, dass die Sommerreifen nicht für kalte Temperaturen ausgelegt sind und im Winter erheblich schlechtere Fahreigenschaften aufweisen als Winterreifen und daher ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Bei Fahrlässigkeit gelten empfindliche Strafen:
Das Fahren auf verschneiten oder vereisten Strassen mit Sommerreifen kostet lt. ADAC ein Bußgeld von 60 Euro.
Dazu verweist der ADAC auf die einfach und sogenannte "O-bis-O-Regel". Diese besagt, dass das Auto vom Monat Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausgestattet sein sollte. Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Winterausrüstung montiert sein muss, gibt es allerdings nicht. Wer jedoch rechtzeitig handelt, ist bei einem plötzlichen Wetterumschwung auf jeden Fall auf der sicheren Seite und muss kein Bußgeld befürchten. Denn generell vorgeschrieben ist nur, dass bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte oder vergleichbaren winterlichen Verhältnissen das Auto mit Winterreifen ausgerüstet sein muss.
Zu beachten ist auch, dass die Sommerreifen nicht für kalte Temperaturen ausgelegt sind und im Winter erheblich schlechtere Fahreigenschaften aufweisen als Winterreifen und daher ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Bei Fahrlässigkeit gelten empfindliche Strafen:
Das Fahren auf verschneiten oder vereisten Strassen mit Sommerreifen kostet lt. ADAC ein Bußgeld von 60 Euro.